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Versicherungsschaden: Schnelle Hilfe im Schadensfall





Online-Schadensmeldung

Um Ihren Schaden online zu melden, füllen Sie einfach das passende Formular aus. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um die weiteren Schritte zu besprechen.


Was tun im Schadensfall?

Ein Schaden ist schnell passiert. Wenn Sie mal nicht weiterwissen, finden Sie hier wichtige Hinweise.
Natürlich können Sie uns auch direkt kontaktieren – wir helfen Ihnen gerne mit Rat und Tat.


Die Gothaer Ratgeber

Wir möchten, dass es Ihnen gut geht. Unsere Ratgeber unterstützen Sie mit wertvollen Tipps und praktischer Hilfe.


Gothaer Ratgeber: Junge Frau


Auf einen Blick

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu unseren Versicherungsprodukten und gesetzlichen Änderungen.



Betriebsrentenstärkungsgesetz

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) haben Sie als Unternehmer neue Pflichten, aber auch neue Chancen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG)

Chancen und Pflichten der neuen Betriebsrente

Nutzen Sie die betriebliche Altersvorsorge als Zeichen der Wertschätzung für Ihre Mitarbeiter – und damit als nachhaltige Investition in Ihr Unternehmen.

  • Starkes personalpolitisches Instrument – ohne großen Kostenaufwand
  • Steigerung der Mitarbeitermotivation und -bindung
  • Positionierung als sozial verantwortungsbewusster Arbeitgeber

Die Reform der Betriebsrente ist in Kraft

Stellen Sie Ihren Betrieb jetzt zukunftsfest auf
Seit 01.01.2018 gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz – und damit neue bzw. veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Bewährte Formen der bAV werden weitergeführt, zusätzlich kommen neue Pflichten auf Sie zu. Insgesamt wird die Betriebsrente - gleichermaßen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - aber deutlich lukrativer.

Der Arbeitgeberzuschuss ist Pflicht

Bisher war ein Zuschuss zur Entgeltumwandlung von Ihrer Seite freiwillig. Das hat sich mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz geändert. Sie sind gesetzlich zu einer Zuzahlung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitnehmerbeitrags verpflichtet, soweit Sie aufgrund der Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge sparen:

  • seit 01.01.2019 für alle neuen bAV-Verträge
  • ab 01.01.2022 für alle bestehenden bAV-Verträge

Ihre Mitarbeiter verdienen die beste betriebliche Altersversorgung, die es je gab

Die Neuerungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes ermöglichen Ihren Angestellten eine noch bessere betriebliche Vorsorge. Das zahlt sich im Rentenalter aus.

Für Ihre Fach- und Führungskräfte

  • Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens von bisher vier Prozent auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Nachzahlungsmöglichkeit für entgeltlose Zeiten

Für Ihre Minijobber und Teilzeitkräfte

  • Förderbetrag für Geringverdiener (bis 2.575 Euro monatlicher Bruttolohn): 30 Prozent steuerlich geförderter Arbeitgeberbeitrag, zwischen 20 und 80 Euro im Monat
  • Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Wenn an der Pflicht kein Weg vorbeiführt

Verwandeln Sie Ihre neuen Pflichten in neue Chancen!

Nutzen Sie die bAV verstärkt als Personalinstrument mit einem freiwilligen Beitrag zur Entgeltumwandlung. So werden Sie als Arbeitgeber noch attraktiver, gewinnen engagierte Mitarbeiter und motivieren Ihr Team langfristig.

Das Motivationsplus für (fast) 0 Aufwand

Gothaer Berater in Ihrer Nähe finden

Landkarte: Finden Sie einen unserer kompetenten Berater in Ihrer Nähe

Sie möchten sich mit unserem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) zuverlässig und günstig absichern, haben noch offene Fragen oder brauchen weitere Informationen? Wir beraten Sie gerne persönlich oder telefonisch! Wenden Sie sich einfach an einen unserer kompetenten Gothaer Berater in Ihrer Nähe.

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Die Gothaer Pensionskasse ist darauf ausgelegt schlanke Versorgungslösungen für Belegschaften aller Größenordnungen abzubilden. Die vorhandenen Produkte eignen sich auch hervorragend um tarifvertraglich vereinbarte bAV-Lösungen abzubilden.

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