Direktversicherung
Gothaer Direktversicherung
Sparen Sie mit staatlicher Förderung
Die Beiträge für Direktversicherungen werden aus unversteuertem und beitragsfreiem Einkommen bezahlt und vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abgeschlossen (betriebliche Altersvorsorge). Bei Ablauf der Versicherung, frühestens mit Erreichen des 62. Lebensjahres, erhält die versicherte Person die Leistung.
- Staatlich geförderte Rentenversicherung
- Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge
- Wahlweise als Altersrente oder Kapitalzahlung möglich
Wer kann die Direktversicherung abschließen?
- Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Betriebliche Altersvorsorge kann nur aus Anlass eines Dienstverhältnisses eingerichtet werden.
- Die Direktversicherung wird vom Arbeitgeber (Versicherungsnehmer) für den Arbeitnehmer (versicherte Person) abgeschlossen.
- Den Beitrag zahlt der Arbeitgeber - entweder als direkt durch ihn zugesagte Leistung (Arbeitgeberfinanzierung) oder der Arbeitnehmer vereinbart mit dem Arbeitgeber, dass ein Teil des Bruttogehaltes in Beiträge zur Direktversicherung umgewandelt wird (Entgeltumwandlung).
- Die Gothaer erhält die Beiträge vom Arbeitgeber und zahlt die Leistungen aus dieser Versicherung bei Fälligkeit an den Arbeitnehmer.
Welche Leistungen sind enthalten?
- Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich als lebenslange monatliche Rente ab dem vereinbarten Rentenbeginn, frühestens aber ab dem 62. Lebensjahr.
- Der Schutz gegen Berufsunfähigkeit sowie eine Hinterbliebenenabsicherung kann zusätzlich vereinbart werden.
- Zum Renteneintritt haben Sie die Wahl: Altersrente oder Kapitalzahlung. Auch Teilkapitalauszahlungen von bis zu 30 Prozent sind möglich.
- Die Direktversicherung kann auch als reine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Welche Besonderheiten gibt es?
- Ein bestehendes Direktversicherungsguthaben wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet (Hartz-IV-Sicherheit)
- Bei Elternzeit oder Arbeitslosigkeit kann die Versicherung privat weitergeführt oder beitragsfrei gestellt werden
- Bei Arbeitgeberwechsel kann der Arbeitnehmer die Direktversicherung durch den neuen Arbeitgeber fortführen lassen
Was Sie noch wissen sollten
Welche staatliche Förderung lässt sich nutzen?
- Jährlich können Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2018 = 6.240 Euro) steuerfrei in die Direktversicherung eingezahlt werden. Zusätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei Sozialversicherungsbeiträge sparen. Steuerfreie Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2018 = 3.120 Euro) sind nicht sozialversicherungspflichtig.
- Soweit Beiträge nach § 40 b EStG a.F. pauschal versteuert werden, werden diese vom Fördervolumen des § 3 Nr. 63 EStG abgezogen.
- Auf die Steuerfreiheit der Beiträge während der Berufstätigkeit folgt die Besteuerung der Leistungen in der Rentenphase (so genannte nachgelagerte Besteuerung)
Musterberechnung für eine Direktversicherung aus Entgeltumwandlung
Nettoaufwand bei Entgeltumwandlung von 100 Euro monatlich (Arbeitnehmer, ledig, 35 Jahre, Bruttoeinkommen 30.000 Euro) | |
Monatlicher Beitrag zur Renten-Direktversicherung | 100 Euro |
Monatliche Steuerersparnis* | 27,10 Euro |
Monatliche Ersparnis Sozialversicherung** | 20,63 Euro |
Der Arbeitnehmer zahlt netto | 52,27 Euro |
* Werte für 2018, Steuerersparnis (Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, inkl. Kirchensteuer 9%) ** angenommen: Krankenversicherungssatz 7,3 Prozent (+ 1,0 Prozent) und Pflegeversicherungssatz 1,275 Prozent (zzgl. 0,25 Prozent Zuschlag für Kinderlose) |
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